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UNIcert®-Sprachzertifikat
veröffentlicht vor 2 Jahren , zuletzt geändert vor 4 Monaten

UNIcert® am Sprachlernzentrum

Das Sprachlernzentrum der Universität Bonn bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen bestimmter Sprachmodule zusätzlich zu ECTS-Punkten ein UNIcert®-Zertifikat zu erlangen. Das Fremdsprachenzertifikat belegt Ihre fremdsprachlichen kommunikativen Kompetenzen in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen, schriftlicher und mündlicher Ausdruck (Produktion und Interaktion), die für den Hochschulkontext relevant sind und ist somit ein aussagekräftiges Dokument für die Bewerbungsunterlagen angehender Akademiker*innen.

Über UNIcert®

UNIcert® ist ein hochschulübergreifendes Ausbildungs- und Zertifizierungssystem des Arbeitskreises der Sprachenzentren an Hochschulen e.V. (AKS)1, dem sich mittlerweile mehr als 50 akkreditierte Institutionen angeschlossen haben. Damit gewährleistet UNIcert® ein über Hochschulgrenzen hinaus vergleichbares und hochwertiges Ausbildungsniveau (Details zur UNIcert®-Ausbildung und den Prüfungsmodalitäten entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung, s. Amtlichen Bekanntmachung Nr. 23 vom 21.08.20172 sowie der Änderungsordnung3).

Aktuelles UNIcert®-Angebot

Das UNIcert®-Angebot des Sprachlernzentrums umfasst aktuell die folgenden Sprachen und Niveaustufen:

  • Englisch B1 (UNIcert® I)
  • Französisch B1 (UNIcert® I)
  • Niederländisch B1 (UNIcert® I)
  • Schwedisch B1 (UNIcert® I)
  • Spanisch B1 (UNIcert® I)
  • Englisch B2 (UNIcert® II)
  • Französisch B2 (UNIcert® II)
  • Spanisch B2 (UNIcert® II)

Weitere Angebote sind in Planung.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Maya Maceka / Unsplash
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© Unseen Studio / Unsplash

Anmeldung und Ablauf

Die  UNIcert®-Prüfung kann nur von Studierenden abgelegt werden, die die UNIcert®-Ausbildung (siehe Prüfungsordnung) durchlaufen haben. Voraussetzung ist also die Teilnahme an dem entsprechenden Sprachmodul des SLZ (s.o.4). Konkrete Informationen zum Anmeldungsprozedere erhalten Sie dann im Rahmen Ihres Sprachmoduls.

Anmeldung zu den UNIcert®-kompatiblen Kursen

Antrag auf Zulassung zur  UNIcert®-Prüfung: Die Antragsformulare finden Sie im eCampus-Raum Ihres UNIcert®-kompatiblen Sprachmoduls.

Bekanntgabe der UNIcert®-Prüfungsergebnisse

Die Ergebnisse der UNIcert®-Prüfungen werden Ihnen per Post mitgeteilt.

Ausgabe der Zertifikate 

Die UNIcert®-Zertifikate werden im Sekretariat des SLZ (Raum 3.019) ausgegeben und nicht per Post verschickt.

Vorsitz UNIcert®-Prüfungsausschuss

Dr. Sabine Dyer5

Termine und Fristen (WS 2024/25)

Aktuelle Prüfungstermine und weitere Informationen finden Sie hier. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihre*n Dozent*in oder das SLZ-Team unter unicert@uni-bonn.de wenden.

Frist Antragstellung auf Zulassung zur UNIcert®-Prüfung:
03.12.2024

Mündliche Prüfung: 24.01.2025 
Schriftliche Prüfung: 30.01.2025 und 18.03.2025

Mündliche Prüfung: 25.01.2025     
Schriftliche Prüfung: 28.01.2025  

Mündliche Prüfung: 25.01.2025     
Schriftliche Prüfung: 31.01.2025 und 20.03.2025 

Mündliche Prüfung: 25.01.2025     
Schriftliche Prüfung: 31.01.2025       

Mündliche Prüfung: 24.01.2025
Schriftliche Prüfung: 29.01.2025 und 19.03.2025 

Mündliche Prüfung: 12.07.2024
Schriftliche Prüfung: 22.07.2024                      

Mündliche Prüfung: 25.01.2025

Schriftliche Prüfung: 30.01.2025 und 20.03.2025

Hier steht Ihr Aufklapp-Text, der sich mit Klick auf den Titel oder das + ausklappt und mit erneutem Klick auf den Titel oder das - wieder einklappt.

Mündliche Prüfung: 12.07.2024  
Schriftliche Prüfung: 18.07.2024 und 19.09.2024 

Termine und Fristen
FFA für Jurist*innen

Frist für die Antragsstellung auf Zulassung zur UNIcert®-Abschlussprüfung (WS 2024/25): 02.02.2025

UNIcert®-Abschlussprüfung im FFA-Programm für Jurist*innen6 auf UNIcert® Stufe III im WS 2024/25

Frist für die Antragsstellung auf Zulassung zur Abschlussprüfung (WS 2024/25): 02.02.2025

  • Schriftliche Prüfung und Hörverständnisprüfung: 17.03.2025
  • Mündliche Prüfungen: 18./19./20.03.2025 (je nach Bedarf auch weniger Tage)

Antragstellung auf Zulassung zum FFA-Programm für Jurist*innen6 auf UNIcert® Stufe III ab SS 2025

Frist für die Antragstellung auf Zulassung zum FFA-Programm für Jurist*innen (ab SS 2025): 16.02.2025

Termine für den erforderlichen Einstufungstest:

  • Schriftliche Prüfung: 10.03.2025
  • Mündliche Prüfungen: 11./12./13.03.2025 (je nach Bedarf auch weniger Tage)

Kontakt

Avatar Ramírez de Kallweit

Adriana Ramírez de Kallweit

UNIcert®-Beauftragte, Ansprechpartnerin Testen und Prüfen

Ausgabe der Zertifikate

Sekretariat des SLZ8
3. Etage, Raum 3.019
Lennéstraße 6
53113 Bonn

unicert@slz.uni-bonn.de

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